Informationen

Der Integrationsfachdienst ist speziell ein für Menschen mit Behinderungen geschaffener Arbeitsvermittlungsdienst. Gleichzeitig hilft er den Unternehmen, die bereit sind Behinderte einzustellen, den richtigen Arbeitnehmer zu finden und die entsprechenden Fördermittel zu beantragen.

Der Integrationsfachdienst (IFD) unterstützt behinderte Arbeitnehmer bei der Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Wenn die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen auf besondere Schwierigkeiten stößt, wird der Integrationsfachdienst zur möglichst passgenauen Vermittlung und zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses eingesetzt.
Die Hauptaufgabe des Dienstes besteht in der persönlichen, zuverlässigen Beratung und Unterstützung von Arbeitssuchenden, Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Jeder Bezirk der Agentur für Arbeit verfügt über einen Integrationsfachdienst. Die jeweiligen Ansprechpartner erfahren Sie in Ihrer örtlichen Agentur. Der Integrationsfachdienst des Arbeitsamtsbezirkes Neubrandenburg arbeitet in den Bereichen Neubrandenburg, Waren, Röbel, Malchin, Demmin, Altentreptow, Strasburg, Pasewalk, Ückermünde und Neustrelitz.

Foto: Das Team des Integrationsfachdienstes

Gesetzliche Grundlage für den IFD ist das SGB IX. Der Dienst wird im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit, der Integrationsämter oder der Rehabilitationsträger tätig (§ 111, Abs. 1 SGB IX). Zu den Rehabilitationsträgern gehören

Wer kann vom IFD betreut werden?

  1. Schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung. Das kann auch der Fall bei Personen sein, die Schwerbehinderten gleichgestellt worden sind.
  2. Schwerbehinderte Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die auf individuell abgestimmte arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind.
  3. Schwerbehinderte Schulabgänger, die die Unterstützung des IFD benötigen.
  4. Rehabilitanden